Frequently Asked Questions

Diese Frage lässt sich am einfachsten beantworten, in dem man sich selbst die folgenden Fragen stellt: 

Arbeite ich gern allein oder möchte ich in einem Team agieren, Erfahrungen austauschen und vom Wissen anderer profitieren? 

Möchte ich an einem Projekt arbeiten, bei dem ich bei null beginne oder lieber an einem, bei dem ich Verbesserungen vorschlagen und es gemeinsam mit anderen optimieren kann? 

Wir suchen nach Franchisepartner, die bereit sind Neues zu erlernen, Mut zu zeigenVerantwortung zu übernehmen und mehr im Leben zu erreichen. Wenn das auf dich zutrifft, bist du bei uns genau richtig.

Wir bieten für die folgenden Bereiche Schulungen an:  

  1. Fachliche Schulung: Alles rund um das Handwerk des Barbiers.
  2. Betriebsführung: Alles, was unsere Partner wissen müssen, um ihre Betriebe erfolgreich führen zu können.
  3. Software und Kassensystem: Hier erlernst du und/oder deine Mitarbeiter den Umgang mit unserem Kassensystem und anderen systemrelevanten Software 

Franchise bedeutet Gemeinschaft. Dein Erfolg ist unser Erfolg, weshalb wir ebenfalls davon profitierendir in jeder Hinsicht weiter zu helfen. 

Ja, denn im Grunde genommen handelt es sich bei der vorvertraglichen Aufklärung, um die Aufklärung und Besprechung aller relevanten Themen rund um den Franchisevertrag. Insbesondere werden Rechte und Pflichten der Franchisepartner besprochen und schriftlich festgehalten. 

Ja, die Marke BartZart ist bereits durch vierfache Patentierung auf dem nationalen und internationalen Markt registriert 

Ja, alle Erfahrungen, Arbeitsschritte und Regelungen, die unser Franchisesystem ausmachen, können aus unserem digitalisierten Handbuch entnommen werden.  

Dir stehen das Wissen und die Erfahrungen, die wir in den letzten 10 Jahren gemacht haben, zur Verfügung.  

Für das BartZart Franchise Handbuch erhältst du Zugangsdaten. Damit kannst du von überall und zu jeder Zeit darauf zugreifen. 

Nein, alles was du wissen musst ist, dass das Barbier- und das Friseurhandwerk ein zulassungspflichtiger Beruf ist. Konkret bedeutet das, dass du ein Meistertitel oder eine Ausnahmegenehmigung besitzen musst. Dies gibt dir die Berechtigung diese Art vom Betrieb zu eröffnen und zu führen.  

Alternative besteht die Möglichkeit einen Mitarbeiter zu finden, der diese Voraussetzung erfüllt.  

Falls du weitere Fragen diesbezüglich hast, stehen dir unsere Rechtsberater zur Verfügung. Gern kannst du uns hierzu kontaktieren.  

Ja, 2013 eröffneten wir unseren ersten Barber Shop in Greifswald. Drei Jahre später eröffneten wir unseren zweiten Pilotbetrieb in Stralsund. 

Ja, nach dem ersten Kennlerngespräch werden alle Daten, Zahlen und Fakten offengelegt, damit du einen genaueren Überblick erhältst  

Unsere Marketingstrategie besteht auf zwei Säulen: 

Globales Marketing: Das Ziel dieser Marketingstrategie ist e, die Markenbekanntheit zu steigern, um das Vertrauen von bestehenden und neuen Kunden zu gewinnen und zu stärken.  

Die Kosten für diese Art von Marketing ist in der laufenden Franchisegebühr enthalten. 

 

Lokales Marketing: Das Ziel dieser Marketingstrategie ist es, die Kunden in deiner Nähe zu gewinnen und mehr Umsatz zu generieren. Du hast die Möglichkeit schnell, sichtbar und effektive Anzeigen zu schalten, um Neukunden in Stammkunden zu konvertieren.  

Die Kosten für diese Art von Marketing trägst du. Die Marketingsabteilung unsere Zentrale übernimmt diese Aufgabe. Es fallen hierbei Gebühren für die Erstellung, Bearbeitung und Optimierung deiner Anzeigen in Form einer monatlichen, zusätzlichen Gebühr, sowie einem zusätzlich vorgeschriebenem Mindestbudget für das Schalten der Anzeigen.  

Ja, wir bieten unseren Support bei der Standortauswahl anDarüber hinaus geben wir dir eine Checkliste in die Handdie dir Schritt für Schritt erklärtwo und wann du etwas beantragen oder anmelden musst. 

Ja, die Kennzahlen unserer Pilotbetriebe stehen dir selbstverständlich zur Verfügung.  

Das BartZart-Franchisesystem muss als Hauptexistenz betrieben werden. Mit einer Ausnahme für Unternehmer/Investoren, die von Anfang an eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer (Shopleiter) einstellen und ihr oder ihm die Aufgaben überlassen. 

Ja, unter bestimmten Bedingungen und mit zeitlicheBegrenzung.  

Ja, das ist möglich. 

Ja, dir steht eine 5-jährige Verlängerungsoption zu, die auch im Vertrag festgehalten wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten: 

Mediation: 

Das ist ein Schlichtungsverfahren, welches von einem unparteiischen Mediator geleitet wird.  

 

Schiedsgericht 

Sollte es in dem o.g. Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung kommen, müssen die Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht vorgetragen werden.